Man glaubte früher, dass die Gerechtigkeit nicht aus dem Gesetz kommen sollte, sondern das Gesetz aus der Gerechtigkeit.
Die gute Nachricht ist, dass Sie Vertragsfreiheit genießen. Im Rahmen der Gesetze sind Ihnen keine Grenzen für vertragliche Regelungen gesetzt. Dies ermöglicht eine große Vielfalt an Vereinbarungen.
Andererseits kommt es aber oft im Detail auf spezielle Formulierungen an, um spätere Konflikte über den gewollten Inhalt zu vermeiden.
Sowohl zu Ihrer Absicherung vor der Vertragsunterzeichnung als zur Prüfung Ihres geschlossenen Vertrages sowie ggf. zur Rückabwicklung Ihres Vertrages berate ich Sie gern.
Vertragsarten:
- Kaufverträge
- Werkverträge
- Versicherungsverträge
- sonstige Vereinbarungen
Leistungen:
- vorvertragliche Beratung
- Erarbeitung und Gestaltung von Verträgen
- Verhandlung von Vertragsklauseln
- Prüfung von Vertragsklauseln und ganzen Verträgen
- Änderungsvereinbarungen
- Rückabwicklung