Die Bootseigner, ein Ehepaar mittleren Alters, erhielten von der Hafenbehörde eine Rechnung über ihren Liegeplatz in einem städtischen Hafen. Weil der Betrag viel höher als erwartet war und ihnen statt dem Dauerliegepreis, die wesentlich höhere Gebühr für Tagesanlieger berechnet wurde, baten sie bei der zuständigen städtischen Behörde um Korrektur der Rechnung. Die Behörde lehnte das Ansinnen jedoch sofort ab.
Weil sie dies und die hohen Kosten so nicht akzeptieren wollten, wandten sie sich an ihre Rechtsschutzversicherung (RSV). Dort wurde ihnen die Möglichkeit einer Mediation vorgeschlagen und sie stimmten zu. Durch das in Kooperation mit der RSV tätige Konfliktlösungsinstitut erhielt ich den Auftrag und nahm unmittelbar Kontakt mit den Bootseignern auf.
Befragt zu den weiteren Details teilten sie mir mit, dass sie sich im Vorfeld der Anlieferung ihres neuen Bootes in dem Hafen umgeschaut hatten. Gewünschter Service war ein Liegeplatz für die laufende Saison, insgesamt für sechs Monate.
Vor Ort trafen sie allerdings nur den Putzmeister an. Das Gespräch verlief sehr holprig, da dieser nicht all ihre Fragen beantworten konnte. Er notierte am Ende nur die Daten des Bootes und den gewünschten Zeitraum auf einem kleinen A5-Zettel. Mit der Kopie dieses Zettels, ohne laufende Nummer, in Tabellenform mit Unterschriftszeile, verließen die Bootseigner den Platz. Sie hielten das Dokument allenfalls für einen Merkzettel, denn zu ihren Fragen nach der Art der Anmietung als Tageslieger oder Dauerlieger, nach den Kosten und der Platznummer hatte sie der Putzmeister an den Hafenmeister verwiesen. Das würde dann spätestens bei der Ankunft des Bootes besprochen werden. Dazu kam es jedoch nicht, da das Boot erst mit einer erheblichen Verspätung von 3 Monaten geliefert wurde.
Die verspätete Lieferung des Bootes sahen die Eheleute zwar in ihrer Verantwortung, aber die Art der Berechnung als Tageslieger und der dadurch doppelt so hohe Preis lag nach ihrer Auffassung in der Verantwortung der Hafenbehörde.
Sie fühlten sich absolut missverstanden und insbesondere die Ehefrau zeigte sich sehr dankbar dafür, dass sie in unseren Mediationsgesprächen sehr umfassend die Situation, ihre Beweggründe sowie Wünsche und Bedürfnisse äußern konnte.
Sie wertschätzte auch sehr, dass das Mediationsverfahren transparent erfolgte und sie stets darüber auf dem Laufenden gehalten wurde, was bereits erreicht war und was als nächstes zu erwarten sein würde. Jedes Telefonat endete mit dem Ausblick auf den nächsten Schritt und wann dieser erledigt sein könnte. Alle angekündigten Termine konnten eingehalten werden.
Trotz der räumlichen Distanz und ohne persönlichen Kontakt in dieser Shuttlemediation bestand zwischen den Bootseignern und mir von Anfang ein hohes Maß an Vertrauen, was sich auch darin zeigte, dass sie mir ihre Dokumente in der Sache sofort per E-Mail übersandte.
Im sodann unmittelbar erfolgten Kontakt mit der Behörde, stellte sich im detaillierten Gespräch mit mir dann heraus, dass diese bislang das Anliegen der Rechnungskorrektur nicht nachvollziehen konnte und daher das Anliegen des Ehepaares abgelehnt hatte. Als dem zuständigen Mitarbeiter aber nun die Situation klar war, bestand auch auf deren Seite die sofortige Bereitschaft, gemeinsam über die Mediatorin den Streitfall zu lösen.
Alle geführten Gespräche wurden mit angenehmer Gesprächsatmosphäre und gegenseitiger Wertschätzung geführt. Stets wurde das anhaltende Interesse an einer einvernehmlichen Lösung signalisiert. Unruhe und/oder Ungeduld kam auch dann nicht auf, wenn sich am Ende des Telefonates herausstellte, dass weitere Informationen einzuholen waren oder es Rückfragen zu den Lösungs-Optionen gab.
Im Endeffekt konnte der Streitfall für beide Seiten zufriedenstellend gelöst und eine weitere Eskalation vermieden werden. Den viel günstigeren Dauerliegepreis überwiesen die Bootseigner umgehend. Die Rechnungskorrektur auf Seiten der Behörde verlief ebenfalls unproblematisch.
Auf diese Art und Weise ersparten sich beide Seiten viel Ärger, weitere Kosten und Gebühren. Nicht auszudenken, wie viel emotionaler Stress ansonsten auch entstanden wäre.
Obendrein hat die Rechtsschutzversicherung die Mediation sogar mit einem Verzicht auf die Selbstbeteiligung ihrer Versicherungsnehmer honoriert.
Im Falle einer Klage wäre ein Vielfaches des Streitwertes (Preis für den Liegeplatz) an (Gerichts- und Anwalts-)Kosten verursacht worden. Zudem wären sie über Monate mit diesem Streitfall beschäftigt gewesen. Und bei einem gerichtlichen Verfahren wäre am Ende vielleicht auch (höchstwahrscheinlich 😊) ein Vergleich herausgekommen.